AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der zab media, In den Seewiesen 56 - 58, 89520 Heidenheim (im Folgenden: „Auftragnehmerin“), erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
2. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden: „Auftraggeber“) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir der Geltung dieser ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

§ 2 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Auftragnehmerin bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Auftraggeber tritt alle Forderungen an die Auftragnehmerin ab, welche dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung erwachsen. Die Auftragnehmerin ermächtigt und verpflichtet den Auftraggeber, die Forderung einzuziehen. Der Auftraggeber erkennt seine diesbezügliche Verpflichtung an.
2. Der Auftraggeber kann gegen den Vergütungsanspruch sowie alle aus der Geschäftsverbindung der Auftragnehmerin zustehenden Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 3 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter; Rechte Dritter
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, den Gegenstand des erteilten Auftrags zu vervielfältigen und in Verkehr zu bringen. Werden durch die Ausführung des zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bestehenden Vertrags Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, z.B. Marken-, Design- sowie sonstige Schutzrechte) verletzt, so haftet der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin ausschließlich und stellt im Verhältnis zu Dritten die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 4 Inhaberschaft gewerblicher Schutzrechte und Urheberrecht
1. Die Auftragnehmerin behält sich für alle von ihr erbrachten Leistungen, insbesondere Grafiken, Zeichnungen, Text- und Bildmarken, Layouts, grafischen und/oder technischen Entwürfen die Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte vor.

2. Der Auftraggeber vergütet der Auftragnehmerin lediglich die bei ihr bestellte Ware, erwirbt durch die von ihr erbrachte Vergütung jedoch keine sonstigen Rechte an der zugrunde liegenden Leistung, insbesondere keine Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte oder sonstige, verwandte Rechte.
3. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber nicht das Recht, die Leistungen/Waren ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen. Die Zustimmung hat in Textform zu erfolgen und erfolgt gegen eine zu vereinbarende Vergütung. Erst nach Erfüllung dieser weiteren Vergütungspflicht räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht.
4. Zwischenerzeugnisse, die die Auftragnehmerin im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hergestellt hat, muss sie nicht an den Auftraggeber herausgeben.

§ 5 Gewährleistung; Verjährung; Schadensersatz
1. Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
3. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingende Haftung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch durch Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, ausgeschlossen.

§ 6 Gerichtsstand; Schriftformklausel; Salvatorische Klausel
1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Aalen.
2. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vertragliche Abreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Vertragliche Abreden oder Nebenabreden oder Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.



Aalen, 28/09/2018

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